Seit November 2022 sind die Kosten für zahlreiche tierärztliche Behandlungen spürbar gestiegen. Ursache dafür ist die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT). Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, die (Mindest-)sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten. 

Was genau ist die GOT?

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt, welche Leistungen Tierärzte anbieten und welche Gebühren sie dafür in Rechnung stellen dürfen. Dabei gibt die GOT keine festen Preise vor, sondern legt einen Rahmen fest, innerhalb dessen die Gebühren variieren können. Dieser Rahmen erstreckt sich vom einfachen bis zum vierfachen Satz.

Die Höhe der Gebühren kann je nach den Bedingungen der Behandlung (wie Behandlungszeit, Wert des Tieres, Schwierigkeitsgrad der Behandlung) und den örtlichen Gegebenheiten (zum Beispiel in einer städtischen Spezialklinik oder einer ländlichen Tierarztpraxis) angepasst werden. So kann der Tierarzt in bestimmten Fällen auch höhere Sätze gemäß der GOT berechnen.

Warum wurden die Gebühren im Jahr 2022 angepasst?

In den letzten Jahrzehnten haben sich in der Tiermedizin viele Veränderungen ergeben, die den wirtschaftlichen Betrieb einer Tierarztpraxis nach der bisherigen Gebührenordnung (GOT) nahezu unmöglich machen. Zu diesem Schluss kam auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das eine umfassende Studie zur Bewertung der Behandlungskosten in Auftrag gegeben hat.

Um den Beruf des Tierarztes und der Tiermedizinischen Fachangestellten attraktiv zu halten und ein „Sterben“ von Praxen, insbesondere in ländlichen Gebieten, zu verhindern, wurde die GOT grundlegend überarbeitet. Dabei wurden einige Gebührenpositionen erhöht und neue Leistungen wie MRT und CT aufgenommen. Insgesamt ergab sich dadurch ein durchschnittlicher Anpassungsbedarf von etwa 20 %. So zahlt man nun beispielsweise für die allgemeine Untersuchung eines Hundes statt 13,47 EUR 23,62 EUR.

Was bedeuten die verschiedenen GOT-Sätze? 

  • Der einfache GOT-Satz legt die Mindestgebühr fest, die ein Tierarzt für eine Behandlung verlangen darf. Dieser Satz wird oft bei einfachen Behandlungen unter normalen Bedingungen angewendet. 
  • Der zweifache GOT-Satz kommt häufig zum Einsatz, wenn die Behandlung unter schwierigen Bedingungen durchgeführt wird, beispielsweise bei älteren oder aggressiven Tieren. 
  • Der dreifache GOT-Satz wird in der Regel bei aufwändigen Untersuchungen berechnet, die spezielle Geräte erfordern. 
  • Der vierfache GOT-Satz darf ausschließlich für Notfallbehandlungen verwendet werden.
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